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HKN-Audit durch Kontrollorgan

Geschrieben am 1. Apr 2019

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV, SR 730.010.1)

Die Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung wird u.a. wie folgt geändert:

 Art. 2 Abs. 2

Die Angaben müssen durch eine für diesen Fachbereich akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Auditorin) beglaubigt werden.

Bei Anlagen mit einer wechselstromseitigen Nennleistung von höchstens 30 kVA und bei Anlagen mit bestehenden Verträgen nach Artikel 73 Absatz 4 EnG reicht eine Beglaubigung durch:

 

- die Betreiberin der Messstelle, sofern diese vom Produzenten rechtlich entflochten ist; oder

- ein Kontrollorgan, das über eine Kontrollbewilligung nach Artikel 27 der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 verfügt.

 

Das bedeutet, dass neu ein Kontrollorgan mit einer entsprechenden Kontrollbewilligung des ESTI die Beglaubigung der Produktionsanlage durchführen darf / kann, wenn die Nennleistung der Anlage <30 kVA ist.

Diese Beglaubigung kann zeitgleich mit einer unabhängigen Abnahmekontrolle nach NIV kombiniert werden.

Sollte jedoch die Anlage von einem Bewilligungsinhaber nach NIV Art. 14 installiert worden sein, muss weiterhin für die unabhängige Abnahmekontrolle eine akkreditierte Inspektionsstelle aufgeboten werden.

 

Wie eine solche Beglaubigung durchgeführt wird, wie die Dokumente auszustellen sind und auf was das unabhängige Kontrollorgan achten muss, wird in den ausgeschriebenen Tageskursen des VSEK Zentralvorstandes ausführlich behandelt und geschult. Bitte beachten Sie die Termine unter "Veranstaltungen".

 

Diese Änderung wurde vom UVEK am 27. Februar 2019 publiziert und tritt am 01. April 2019 in Kraft. Sie ist also druckfrisch!

 

 

HKN-Audit durch Kontrollorgan

 Kommentare (8)


Remigius Sauter - 25.03.2019 06:56

Ich finde das eine gute Sache


Marco Steinmann - 27.03.2019 22:16

Sehr interessant, danke.


Robert Riebli - 03.04.2019 08:38

http://www.ewo.ch

ok, hab ich nicht gewusst...


Giancarlo Kohl - 25.04.2019 06:31

Neue Chancen für unsere Branche


Giancarlo Kohl - 02.05.2019 10:18

Ist eine weitere Chance für unsere Branche


Markus Wey - 17.05.2019 16:50

...ist eine Chance aber die Kompetenz muss vorhanden sein.


Josef Gemperle - 03.07.2019 17:02

Ist grundsätzlich eine gute Sache das die Beglaubigung im Zuammenhang mit der Abnahmekontrolle ausgeführt werden kann, zu 80 % werden jedoch Intstallationen durch Bewilligungsinhaber nach Art 14 ausgeführt. Daher wird es kein grosses Geschäft werden


Richard Blättler - 17.08.2019 11:29

Macht Sinn. Da es einige Punkte zu beachten gillt, ist eine Schulung oder Instruktion betr. HKN/Beglaubigung vonnöten.


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